Der Nutzungsberechtigte verstirbt bzw. ist nicht mehr in der Lage/Willens eine Grabstätte zu pflegen. Was nun?

  • Leistungsbeschreibung

    Tritt einer dieser Fälle ein, besteht die Möglichkeit mittels eines schriftlichen Antrag einen neuen Nutzungsberechtigten eintragen zu lassen.
    Desweiteren ist es möglich die Grabstätte vorzeitig einebnen zu lassen.
    Für gezielte Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.


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