Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit

  • Leistungsbeschreibung

    In dem Jahr in dem die Ruhe- bzw. Nutzungszeit einer Grabstätte abläuft werden diese, dadurch im Folgejahr abzuräumenden Grabstätten, mit einem roten Holzpflock gekennzeichnet und (i.d.R. im September/Oktober) im Kannenbäckerlandkurier veröffentlicht.
    Eine schriftliche Mitteilung an jeden einzelnen Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.

    Nach wiederholtem Aufruf der abgelaufenen Grabstätten im Kannenbäckerlandkurier im Januar wird, noch im selben Monat, mit der Einebnung begonnen.

    Für weitere Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.