Steuerhebesätze in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Leistungsbeschreibung
Die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer werden jährlich in der jeweiligen Haushaltssatzung für das laufende Jahr festgesetzt.
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Die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer werden jährlich in der jeweiligen Haushaltssatzung für das laufende Jahr festgesetzt.