Werden die Straßenbaukosten vollständig auf die Grundstückseigentümer umgelegt?

  • Leistungsbeschreibung

    Nein.

    Ein Teil der Straßenbaukosten wird als so genannter Stadtanteil vorab in Abzug
    gebracht. Dieser beträgt nach der Straßenausbausatzung 40 v. H. der Kosten. Die restlichen
    60 v. H. werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt


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