Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Medienanfragen stehen Ihnen in vielen Kommunen in RLP Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Redaktionsschluss ist jeweils montags um 09:00 Uhr. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 

    Redaktionsschlussvorverlegungen werden frühzeitig im Kannenbäckerland-Kurier unter den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und im Internet bekannt gegeben. Es erfolgt keine separate Benachrichtigung der Einsender.

    Pressemitteilungen können ausschließlich digital bearbeitet werden, daher bitten wir um eine frühzeitige Übermittlung per Email oder über das Onlinesystem des Wittich Verlags CMSWeb[1].


    Sofern die Pressemitteilungen per Email gesendet werden, sind folgende Kriterien zu beachten:

    • Texte sollen als Word Datei (.doc oder .docx) im Anhang an der Email gesendet werden, nicht in der Email selbst.
    • Fotos bis max. 15 MB bitten wir als PNG-Bild oder als JPEG-Bild (.png oder .jpg) separat im Anhang der Email einzureichen und nicht in das Word Dokument einzuarbeiten. Sollte die Qualität der Fotos zu schlecht sein, um diese erkennbar zu veröffentlichen, werden diese mit Absprache des Verlags nicht veröffentlicht. Hierüber erfolgt keine Benachrichtigung der Einsender.
    • Die Veröffentlichungen von Stellenanzeigen, Nachrufen, Danksagungen, Werbeanzeigen oder Ähnlichem und deren kostenmäßige Abwicklung ist ausschließlich Sache des Verlags, daher werden von Seiten der Verwaltung keine der aufgezählten Anzeigen angenommen[2]. Texte, die Danksagungen in irgendeiner Art enthalten, werden um diese vom Verlag gekürzt.
    • Vereine und Verbände sowie politische Gruppierungen und weitere Organisationen haben die Möglichkeit, einen Beitrag mit einer max. Zeichenanzahl von 3.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) und zwei Bildern einzureichen. 

    Ausnahmen von dieser Regelung sind für Sportvereine mit mehreren Mannschaften (z.B. Fußball, Tennis, usw.) zugelassen. Diese haben die Möglichkeit einen Beitrag pro Mannschaft mit max. 1.500 Zeichen (ohne Leerzeichen) und zwei Bildern einzureichen. Ebenfalls gilt diese Regelung für die ortsansässigen weiterführenden Schulen. Sollte ein eingereichter Beitrag die vorgegebene Zeichenbegrenzung überschreiten, wird dieser nicht veröffentlicht. Auch hier erfolgt keine Benachrichtigung des Einsenders.

    [1] Informationen zur Registrierung im CMSWeb Programm finden Sie auf der Internetseite des Verlags www.wittich.de. 

    [2] Anzeigen können per Email an anzeigen@wittich-hoehr.de beim Verlag aufgegeben werden.

    • Einladungen zu Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen) werden nicht mehrere Wochen hintereinander veröffentlicht, grundsätzlich sollen Veranstaltungen nur einmal angekündigt werden. 
    • Plakate, die im Innenteil veröffentlicht werden sollen, werden auf Spaltengröße verkleinert. Sollte eine Verkleinerung nicht möglich sein, da die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet wäre, wird das Plakat nicht veröffentlicht. 
    • Vereinslogos werden nicht veröffentlicht.

    Den Vereinen und Verbänden der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wird die Möglichkeit eingeräumt, besondere Veranstaltungen in Form von plakativen Gestaltungen auf der Titelseite oder einer halben Innenseite des Amtsblattes anzukündigen. 

    Hierbei ist zu beachten, dass pro Veranstaltung nur einmal eine Titelseite oder eine halbe Innenseite reserviert werden kann. Sollte trotz Reservierung einer Titelseite durch einen Verein eine Veranstaltung der Verbandsgemeinde der Stadt oder einer der Ortsgemeinden Vorrang haben, erfolgt die Veröffentlichung als halbe Innenseite.  

    Reservierungen können unter der unter Punkt 1 genannten Emailadresse bei der Verwaltung vorgenommen werden. Reservierungen für das folgende Kalenderjahr können immer ab Juli getätigt werden.

    Folgende Angaben werden dafür benötigt:

    • Bezeichnung der Veranstaltung (Sommerfest, Kirmes, usw.) 
    • Veranstalter
    • Datum 
    • Ansprechpartner mit zusätzlicher Angabe einer Telefonnummer

    Für die Titelseite ist eine Größe von 14 cm hoch x 18,5 cm breit vorgesehen.

    Die halben Innenseiten sind jeweils in einer Größe von 13 cm hoch x 18,5 cm breit zu gestalten.

    Diese Größenvorgaben sind bei der Erstellung der Vorlagen unbedingt zu beachten. Eine Gestaltung seitens der Verwaltung ist nicht möglich.

    Die Vorlagen sollen frühzeitig als PDF-Datei oder als jpg-Datei per Email an die Verwaltung gesendet werden. Eine Übermittlung über das CMSWeb Programm ist hier nicht möglich.

    Die Möglichkeit der weiteren Gestaltung von Beiträgen besteht nur im Bereich der amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde, der Stadt, der Ortsgemeinden und deren Einrichtungen.

    Beiträge von besonderer Wichtigkeit oder Dringlichkeit können zur besseren Sichtbarkeit gerahmt und/oder farbig hinterlegt werden. Darunter fallen insbesondere

    • der Hinweis auf eine Redaktionsschlussvorverlegung, 
    • geänderte Öffnungszeiten von öffentlichen Stellen und Behörden,
    • Meldungen des Ordnungsamtes (Straßensperrungen usw.),
    • Meldungen und Berichte der Polizei sowie
    • jährlich stattfindende Veranstaltungen der Verbandsgemeinde, der Stadt oder der Ortsgemeinden.


    Beiträge, die über eine ganze Seite veröffentlicht werden sollen, müssen genehmigt oder besonders angeordnet werden. Über Ausnahmen bei der besonderen Gestaltung von Beitragen kann der zuständige Bearbeiter des Amtsblattes entscheiden. Im Zweifelsfall ist Absprache mit dem Bürgermeister zu treffen. 

    Die Artikel die uns übersendet werden, werden automatisch ab dem 19.06.2018 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen veröffentlicht.


Online-Terminvereinbarung

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