Sie wird gemäß § 3 Landesstraßengesetz zur Gemeindestraße erklärt.
Hinweis:
Der Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen dargestellt sind, ist Bestandteil der Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
In diesem fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet (www.hoehr-grenzhausen.de) im Impressum aufgeführt sind.
Höhr-Grenzhausen, den 02.07.2018
Stadt Höhr-Grenzhausen
gez. Michael Thiesen
Stadtbürgermeister