I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 5 i. V. m. §§ 17 Abs. 5 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt 6 (F) zu 18 (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 die folgenden Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Höhr-Grenzhausen, den 15.04.2019
Michael Thiesen, Stadtbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zum Stadtrat
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtbürgermeisters der Stadt Höhr-Grenzhausen am 26. Mai 2019