Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Steuern und Abgaben der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Jahr 2020


Bekanntmachung

Festsetzung der Steuern und Abgaben der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Jahr 2020

Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973, der Hundesteuer gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 16.12.2014 und des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1970, jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Die Stadt Höhr-Grenzhausen erhebt im Kalenderjahr 2020

·       die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

·       die Grundsteuer für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B)

·       die Hundesteuer

·       sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag

nach den gleichen Steuersätzen/Hebesätzen wie im Jahr 2019.

Neue Steuerbescheide werden nicht erteilt. Die zu erhebenden Steuern und Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Steuerbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Steuern und Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Steuer-Abgabenbescheid ergeben. Für die Steuer-Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindesteuern und Abgaben kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet (www.hoehr-grenzhausen.de) im Impressum aufgeführt sind.

Höhr-Grenzhausen, 17.01.2020

Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen

gez. Unterschrift

Thilo Becker

Bürgermeister