...Schulträgerausschusses (17.30 Uhr) und des Haupt- und Finanzausschusses (18.00 Uhr) der Stadt Höhr-Grenzhausen vom 04.05.2020
Die Sitzung des Schulträgerausschusses umfasste vier öffentliche Tagesordnungspunkte, die anschließende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Höhr-Grenzhausen umfasste neun öffentliche Tagesordnungspunkte und einen nichtöffentlichen Punkt.
Im jeweils ersten Tagesordnungspunkt beider Ausschüsse ging es um die Ausweitung des „Mobilen Sorgenbüros“ an der Goethe-Grundschule. Seitens der Schulleitung lag der Antrag vor, das jetzige Angebot mit 10 Wochenstunden auf ein Angebot mit 17 Stunden zu erweitern. Der entsprechende Bedarf und die Nachfrage seitens der Kinder seien sehr hoch, bzw. weiter steigend. Häufig müssten Termine auf die Warteliste gesetzt werden. In der Sitzung berichten Frau Ramb, 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes OV Höhr-Grenzhausen und Frau Klein, die an der Goethe-Schule das Mobile Sorgenbüro durchführt, über ihre Arbeit und die Hintergründe der beantragten Aufstockung. Die bisherigen jährlichen Kosten betrugen 20.253,40 €. Da die Erhöhung des Stundenangebotes ab dem Schuljahr 2020/21 angedacht ist, erhöht sich der Betrag im Jahr 2020 um 4.583,33 € auf insgesamt 24.836,73 €. Ab 2021 beläuft sich der Jahresbetrag dann auf 31.253,40 €. Die Mitglieder des Schulträgerausschusses sowie die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmten jeweils einstimmig für die Erweiterung des bisherigen Angebotes des „Mobilen Sorgebüros“. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.583,33 € wird zugestimmt.
Die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an der Grundschule Goethe-Schule war Thema zu TOP 2 des Schulträgerausschusses. Die Stelle ist ausgeschrieben worden und es hat sich die derzeitige stellvertretende Schulleiterin (Konrektorin), Frau Julia Löser, auf die Stelle beworben. Nach § 26 Absatz V S. 1 Schulgesetz (SchulG) werden die Schulleiter im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulausschuss (hier: Schulträgerausschuss) bestellt. Die Ministerin bzw. die ADD ist an die Auffassung des Schulträgers nicht gebunden. Der Schulträgerausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen beschließt, Frau Julia Löser für die Besetzung der Schulleiterstelle (Rektor/in) der Grundschule Goethe-Schule Höhr-Grenzhausen ab 01.08.2020 vorzusehen. Der Vorschlag wird umgehend der ADD, Trier, mitgeteilt.
Die Themen zu TOP 2 (Corona-Situation für Keramiker und Künstler) und TOP 7 (Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan) wurden im öffentlichen Teil der nun folgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit mehrheitlicher Zustimmung vorberaten, die abschließenden Entscheidungen trifft der Stadtrat am 25.05.2020. Eine ausführliche Berichterstattung dazu erfolgt dann nach der Stadtratssitzung.
Im Tagesordnungspunkt 3 sprachen sich die Ausschussmitglieder einstimmig für die Entgegennahme einer gespendeten Leistung der SHS Tiefbau aus Ransbach-Baumbach gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Höhr-Grenzhausen aus. Die Firma SHS Tiefbau hatte die vorbereitenden Arbeiten für den neuen Spielplatz „Am Sonnenhang“ kostenlos übernommen. Es wurden Wurzeln und Sträucher auf dem verwilderten Grundstück entfernt, den Boden geebnet und für die Einsaat des Rasens vorgerichtet.
Der Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen im Rahmen der Auswirkungen von Corona wurde zu Tagesordnungspunkt 4 beraten. Um den Steuerpflichtigen, die in Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie unmittelbar und nachweislich betroffen sind, steuerlich entgegenzukommen, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen, dass im Rahmen einer Stundung, von der Festsetzung von Stundungszinsen abgesehen wird, soweit die Zuständigkeit nicht dem Bürgermeister übertragen ist. Dies gilt jedoch nur für solche Anträge, die sich auf die wirtschaftlichen Problematiken der Corona-Pandemie beziehen und längstens bis 31.12.2020.
In den Tagesordnungspunkten 5 und 6 ging es um die Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben der Haushaltsjahre 2019 und 2020. Im Laufe des Jahres 2019 wurden durch die Stadt Höhr-Grenzhausen eine Reihe von Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Nach Abschluss des Jahres 2019 zeigte sich jedoch noch ein negativer investiver Fehlbetrag, sodass eine weitere Kreditaufnahme für das Jahr 2019 erforderlich ist. Mit Schreiben vom 26.02.2020 wurde die Kreisverwaltung um die Einzelkreditgenehmigung dieser Maßnahmen gebeten:
- Erwerb von Grundstücken 81.694,93 Euro
- Erwerb von Straßengrundstücken 4.335,03 Euro
- Geräte des Bauhofs (Verbesserung, Erweiterung) 3.196,36 Euro
- Mehrkosten beim Umbau Gebäude „Kindergarten Pusteblume“ 23.510,04 Euro
Bei allen der genannten Maßnahmen konnten die erforderlichen Ausnahmetatbestände i.S.d. VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO nachgewiesen werden. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss stimmten mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 112.736,36 Euro zur Finanzierung der restlichen Investitionsvorhaben des Jahres 2019 zu.
Im Laufe des Jahres 2020 sollen durch die Stadt Höhr-Grenzhausen eine Reihe von Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden. Ehe Investitionen im Haushaltsjahr 2020 jedoch getätigt werden, hat sich die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Ihrem Haushaltsschreiben vom 11.02.2020 die Einzelkreditgenehmigung ausdrücklich vorbehalten. Das bedeutet, dass Investitionen erst begonnen werden dürfen, wenn die Finanzierung gesichert ist bzw. diese Einzelkreditgenehmigung ausgesprochen wurde. Die Kreisverwaltung wurde um die Einzelkreditgenehmigung für die folgenden Maßnahmen gebeten:
- Erwerb von Grundstücken 290.000,00 Euro
- Geräte des Bauhofs (Verbesserung, Erweiterung) 6.700,00 Euro
- Ersatz/Erweiterung BGA Goethe-Schule 28.800,00 Euro
- Ersatz/Erweiterung Außenspielgeräte Goethe-Schule 7.600,00 Euro
- Ersatz/Erweiterung BGA „KiGa Sonnenschein“ 8.000,00 Euro
- Ankauf & Umbau Gebäude „KiGa Pusteblume“ 38.000,00 Euro
- Arbeitsgeräte (Moorsberg-Stadion) 4.000,00 Euro
- Soziale Stadt – Bodenordnung inkl. Grunderwerb 38.100,00 Euro
- Straßenausbau (Ausbauprogramm 2020-2022) 14.800,00 Euro
Diesem Gesamtbetrag in Höhe von 436.000 Euro stehen jedoch auch investive Einzahlungen von 64.950,00 Euro gegenüber (Einzahlungen aus Beiträgen, Rückzahlung von gewährten Modernisierungsdarlehen Grenzhausen). Die Netto-Belastung und damit auch die Höhe der beantragten Einzelkreditgenehmigung belief sich entsprechend auf insgesamt 371.050,00 Euro. Bei nicht allen der genannten Maßnahmen konnten die erforderlichen Ausnahmetatbestände i.S.d. VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO nachgewiesen werden. In der Folge wurde daher durch die Kreisverwaltung auch die Kreditaufnahme beschränkt. Es wurde ein Kreditbetrag in Höhe von 367.250 Euro aufsichtsbehördlich genehmigt. Dieser geringere Betrag ist auf eine Versagung der Einzelkreditgenehmigung für den Austausch der Klassenmöbel in der Goethe-Schule zurückzuführen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmten der Kreditaufnahme in Höhe von 367.250 Euro zur Finanzierung der Investitionsvorhaben des Jahres 2020 mit 6 Ja- und 3 Nein-Stimmen zu.
Nach der Einwohnerfragestunde und den Mitteilungen und Anfragen verabschiedete der Haupt- und Finanzausschuss unter TOP 10 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit mehrheitlicher Zustimmung die Vergabe von Ingenieurleistungen zum Projekt Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum auf dem Areal der ehemaligen Fruchtsaftkelterei.
Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.