Stadtratssitzung 07.09.2020

Sitzungsbericht 


Foto: TERNES architekten BDA


Die Tagesordnung der Stadtratssitzung umfasste insgesamt sechzehn Tagesordnungspunkte, davon zwei Punkte im nichtöffentlichen Teil.

Thema des ersten Tagesordnungspunktes war der aktuelle Planungsentwurf zum Bau eines Seniorenwohnparks „Am Limes“ in Höhr-Grenzhausen. Für den Investor, die Firma Imcovest Projekt GmbH aus Niedernhausen, stellte Geschäftsführer Norbert Wergen, gemeinsam mit dem Architekten Jens Ternes aus Koblenz, den aktuellen Planungsentwurf für den Bau der Seniorenwohnanlage im Stadtrat vor. Die Planung orientiert sich an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Limes“, Befreiungen von den Festsetzungen sind nicht beantragt. Auf etwa 15000 Quadratmetern Grundstücksfläche soll ein Wohnpark, bestehend aus drei attraktiven, modernen Gebäuden mit lichtdurchfluteten Räumlichkeiten, Balkonen und Loggien sowie großzügigen Garten- und Innenhofbereichen, entstehen. Außerdem sind begrünte Dachgärten mit Hochbeeten geplant. Als Betreiber steht die Convivo Unternehmensgruppe aus Bremen bereits fest. Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Herbst 2022 vorgesehen.

Zu TOP 2 wurde im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen der Beschluss über Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen den Bebauungsplanes „Am Limes“ behandelt. Während der öffentlichen Auslegung hatte die Öffentlichkeit das Recht, Anregungen vorzubringen, es gingen zwei Stellungnahmen ein. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind als PDF Datei im Ratsinformationssystem eingestellt. Da keine weiteren Anregungen im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan „Am Limes“ eingegangen sind, beschloss der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung und die Begründung wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rastal-Einkaufzentrum“ im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen ging es zu TOP 3. Während der öffentlichen Auslegung konnte der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Planzeichnung, der Begründung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden und die Bürgerinnen und Bürger hatten das Recht, Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen auf der Grundlage der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rastal Einkaufszentrum“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen und das bauleitplanerische Verfahren durchzuführen.

Weiterhin wurde im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan „Ferbachtal – Am Grübchen TB I“, 3. Änderung, der vorliegende Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

Zu TOP 5 verabschiedeten die Mitglieder des Stadtrates einstimmig den Jahresabschluss 2019 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 27.358,77 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Ebenfalls jeweils einstimmig erfolgte die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH.

Die Kindergartenentwicklung in der Stadt Höhr-Grenzhausen und die Entscheidung über einen neuen Standort wurde im nächsten Tagesordnungspunkt 8 beraten. Nach letzter Planung und Beschlusslage sollte im Neubaugebiet Vallendarer Törchen ein viergruppiger Kindergarten errichtet werden. Im Zuge des bisher durchgeführten Bauleitverfahrens wurde hier eine Fläche für den Bau des Kindergartens vorgesehen. Aufgrund der Hanglage sind jedoch aufwendige und kostspielige Grundstücksbewegungen, Stützmauern und Terrassierungen erforderlich, die die Herstellungskosten des Kindergartens auf ca. 4,1 Mill. Euro ansteigen lassen. Hinzu kommen die Preissteigerungsrate nach BKI (Baukostenindex) in Höhe von ca. 12 bis 15 % seit 2015 sowie die Grunderwerbs- und Erschließungskosten für 4649 qm in Höhe von ca. 600.000 Euro. Demnach fallen hier zum heutigen Zeitpunkt geschätzte Gestehungskosten in Höhe von rund 5,2 Mill. Euro an. An einem Alternativstandort (z.B. bei dem Standort "Am Flürchen", Bereich Kleinspielfeld/ Faustballfeld, 7711qm) könnten die Kosten unter Zugrundelegung des gleichen Bauwerks um rund 985.000,00 Euro, allein aufgrund der günstigeren Topografie, wegfallenden Stützmauern, Aufschüttungen und Grunderwerbs- und Erschließungskosten gesenkt werden. Diese Einsparung entlastet zu 100 % den städtischen Haushalt und mindert nicht die Höhe der in Aussicht gestellten Zuwendungsmittel. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Standort des Kindergartens im Neubaugebiet „Vallendarer Törchen“ aufzugeben und einen alternativen Standort zu suchen. Hinsichtlich der derzeit in Erbpacht an die „Sportfreunde Höhr-Grenzhausen“ verpachteten Fläche der Sportanlage „Am Flürchen“ (Faustballfeld) ist mit dem Verein eine Übernahme bzw. Teilkündigung des Erbpachtvertrages zu besprechen. Über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzungsrunde berichtet. Der Stadtrat beschließt, aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt und der möglichen Einsparungen bei dem Bau des viergruppigen Kindergartens an einem alternativen Standort (z.B. auf dem Faustballfeld der Sportanlage „Am Flürchen“), vom Standort des Kindergartens im Neubaugebiet „Vallendarer Törchen“ Abstand zu nehmen. Der Bebauungsplan ist dahingehend zu ändern, dass in dem geplanten Bereich reguläre Baugrundstücke ausgewiesen werden. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird in der kommenden Sitzungsrunde zur Beratung vorgestellt.

Seit einiger Zeit wird in den Gremien der Verbandsgemeindeverwaltung bereits erfolgreich die „DiPolis-App“ (Digitales Politik-Informationssystem) eingesetzt. Ab dem 1. Oktober kann diese digitale Form für die Einladungen und Beschlussvorlagen auch von den Mitgliedern des Stadtrates genutzt werden. Dafür wurde unter Tagesordnungspunkt 9 die Hauptsatzung der Stadt Höhr-Grenzhausen in Artikel 1, § 8 „Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates“ wie folgt geändert: Die Entschädigung wird in Form eines monatlichen Grundbetrages von 25,- Euro und eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,- Euro gewährt. Die Ratsmitglieder haben über elektronische Medien Zugriff auf Einladungen, Sitzungsunterlagen und Niederschriften. Sofern sie nach vorheriger Zustimmung auf die Zustellung dieser Dokumente in Papierform verzichten, erhalten sie ab dem 01.10.2020 zur Abgeltung ihrer zusätzlichen Auslagen für elektronische Einrichtungen, Datenübertragungen und Ausdrucke, zusätzlich zu dem monatlichen Grundbetrag nach Satz 1, einen Betrag von 10,- Euro, sofern sie die erhöhte Aufwandsentschädigung nicht bereits als Mitglied des Verbandsgemeinderates erhalten.

Außerdem wurde die „Entschädigung des Vorsitzenden des Beirates für Migration und Integration“ unter § 12 der Satzung in Absatz 2 und 3 wie folgt geändert: Der Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von 25,00 Euro. Neben der nach § 9 der Hauptsatzung geregelten Zahlung eines Sitzungsgeldes für Sitzungen des Beirates für Migration und Integration erhält der Vorsitzende für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates ein Sitzungsgeld von jeweils 25,00 Euro. Sollte seine Teilnahme an Sitzungen der städtischen Ausschüsse erforderlich sein, erhält er auch hier für eine Teilnahme ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,- Euro; über die Erforderlichkeit entscheidet der Stadtbürgermeister im Einzelfall. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 8 Absatz 3 und 7 entsprechend.

Die Bundesnetzagentur betreibt als Zentrale Informationsstelle des Bundes den Infrastrukturatlas. Dabei handelt es sich um ein Geoinformationssystem (GIS), das Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktureinrichtungen enthält, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können. Die Kommunen sind Eigentümer und/oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes i.S.v. § 3 Nr. 16b Telekommunikationsgesetzes (TKG) und verfügen folglich über entsprechende Einrichtungen, welche im Infrastrukturatlas zu erfassen sind. Dies sind beispielsweise Glasfaserleitungen, Leerrohre, Abwasserleitungen, Funkmasten, Ampeln, Straßenlaternen usw. Die benötigten Daten werden georeferenzierter Form elektronisch zur Verfügung gestellt und liegen in dem entsprechenden Format auch bereits beim Fachbereich II – Bauen und Umwelt und den Verbandsgemeindewerken vor. Die Kommunen sind zwar zur Bereitstellung dieser Informationen gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet, dennoch wird über diese Datenlieferung ein „Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes“ geschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrages stellt kein Geschäft der laufenden Verwaltung nach im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 3 GemO dar, sodass der Stadtrat über diesen Vertrag zu entscheiden hat. Sollte der Stadtrat diesem Vertrag jedoch nicht zustimmen, könnte die Bundesnetzagentur die Kommune per Verwaltungsakt zu der Datenlieferung verpflichten, sodass die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Vertrag zu beschließen. Die Datenlieferung selbst erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung. Der Stadtrat stimmte dem Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes einstimmig zu:

Der geplante Beschluss zur Integrierten Standortentwicklung wurde in die nächste Sitzung verschoben.

Stadtbürgermeister Thiesen informierte die Ratsmitglieder über die Genehmigung zum Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung 2020. Im Haushaltsschreiben der Kommunalaufsicht zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen vom 03.07.2020 wurde die in der Haushaltssatzung auf 1.967.390,00 € neu festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, nur in Höhe von 1.857.390,00 € genehmigt (vermindert um die auf das Vorhaben „Bau eines Kultur- und Bürgerzentrums“ entfallende Summe von 110.000,00 €). Gemäß dem Schreiben der Kreisverwaltung kann mit einer Genehmigung der Verpflichtungsermächtigung nur dann gerechnet werden, wenn der später erforderliche Investitionskredit mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Höhr-Grenzhausen zu vereinbaren ist. Dazu hat der Stadtrat am 03.08.2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, durch das Einnahmeverbesserungen und Ausgabeneinsparungen ab den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erzielt werden sollen. Unter Berücksichtigung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs hat die Kommunalaufsicht die Haushaltsverfügung vom 03.07.2020 insoweit geändert, dass die in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von den ursprünglich vorgesehenen 1.967.390,00 € genehmigt wurde.

Im nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 15 stimmten die Ratsmitglieder abschließend mit einstimmigem Ergebnis dem Verkauf von städtischen Grundstücken zu. Detaillierte Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.