Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Im Rathaus gilt nun die 3G-Regelung

Liebe Besucher des Rathauses,

ab sofort gilt entsprechend der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung auch für Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung die 3G-Regel.

Was bedeutet das für Ihren Besuch?
Wer geimpft oder genesen ist, braucht aktuell keinen negativen Test auf das Coronavirus. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Test nachweisen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter, professionell durchgeführter Schnelltest sein. Auch ein negativer PCR-Test ist möglich. Bei diesem darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests, auch mit Online-Bescheinigung, werden nicht anerkannt. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind von der Testpflicht ausgenommen. 

Beim Zutritt zum Rathaus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen muss der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgezeigt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzuführen. Außerdem gilt weiterhin die Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden.


 Teststellen in der Verbandsgemeinde