Corona-Virus

Zweiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) Vom 02. Juni 2021


 Hier finden Sie die neuste 23. Corona-Verordnung vom 16. Juni


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(aktuellste Version zuerst)

Perspektivplan Rheinland-Pfalz 

Perspektivplan Rheinland-Pfalz; © Staatskanzlei RLP


Auszug aus der Offiziellen Pressemitteilung:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/rheinland-pfalz-startet-mit-weiteren-oeffnungsschritten-in-den-sommermonat-juni-1/


Rheinland-Pfalz kann aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen umfangreichere Öffnungsschritte gehen als geplant. Das hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Diese guten Entwicklungen haben wir vor allem dem sehr umsichtigen und disziplinierten Verhalten der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die sich jetzt bietende Öffnungsperspektive ist zuallererst ein Erfolg der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen.“

„Der zügige Fortschritt bei den Impfungen, konsequentes Testen und vorsichtige Öffnungsschritte in der Vergangenheit haben ebenfalls zu den positiven Entwicklungen beigetragen. Da in den vergangenen Tagen die Inzidenzen in Rheinland-Pfalz signifikant gesunken sind, können wir diesen Weg weiter mit Vorsicht, aber auch mit Zuversicht voranschreiten. Wir alle können uns nun auf bessere Tage freuen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Auch wenn das Virus noch nicht besiegt sei, so gebe es jetzt echte Perspektiven, so Dreyer. „Die harte Arbeit und Kraftanstrengungen tragen Früchte. Mit unserer ausgewogenen Balance zwischen dem Möglichen und dem Nötigen haben wir allein die Dynamik dieser Pandemie entscheidend beeinflussen und abmildern können. Wir können uns auf den Sommer freuen, auch wenn noch nicht alles uneingeschränkt möglich sein wird“, betonte die Ministerpräsidentin.

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
  • In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
  • Im Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
  • Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
  • In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
  • In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
  • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;




Aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz

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