Ein Knöllchen zu bekommen ist wohl für jeden ärgerlich, insbesondere dann, wenn man den Betrag liest, der ab dem 09. November 2021 bezahlt werden muss.
Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25€, statt bisher 15€. Auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird deutlich teurer, hier werden künftig 55€ statt 35€ fällig. Das Parken auf Geh- oder Radwegen wird künftig ebenfalls teurer, sind bislang 20€ fällig, werden es ab 09.11.2021 55€ sein. Deshalb möchte die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Bußgeldkatalog in der Straßenverkehrsordnung hinweisen. Es gibt eine Vielzahl von neuen Regeln und Änderungen sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Alle hier darzustellen ist leider nicht möglich, weitere Informationen über die Neuheiten erhalten Sie aber unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Artikel/StV/Strassenverkehr/updatestvo-novelle.html
Doch auf einen Bereich möchte die Ordnungsbehörde ganz besonders hinweisen, denn das „Halten und Parken“ sorgt auch in unserer Verbandsgemeinde immer wieder für Diskussionen. Oft sind es die unten aufgeführten Verstöße, die begangen werden, weshalb an dieser Stelle die Konsequenzen gemäß dem ab 09. November 2021 gültigen Bußgeldkatalog speziell für diese erwähnt werden sollen:
Auch ist zu beachten, dass ggf. zusätzlich zu diesen Beträgen noch eine Verwaltungsgebühr sowie Postgebühren kommen können. Also, Augen auf bei der Parkplatzsuche! Es gibt doch sicher schöneres, wofür man sein Geld ausgeben kann.