Thema des ersten Beratungspunktes war die Erschließung des Baugebietes „Vallendarer Törchen“ in Höhr-Grenzhausen. Das beauftragte Ingenieurbüro Gastring stellte in der Sitzung die Entwurfsplanung vor. Zur Erhebung der Erschließungsbeiträge ist seitens der Stadt ein detailliertes Straßenausbauprogramm zu beschließen. Die Mitglieder des Stadtrates stimmten mehrheitlich der vorgestellten Entwurfsplanung zu und legten Details zum Straßenausbau fest. Letzteres beinhaltet u. a. den Aufbau und Pflasterung der Fahrbahn, Fußwege und der Parkflächen, die Auswahl der Bordsteine und die Beleuchtung.
In den Tagesordnungspunkten 2 und 3 ging es um die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen, hier wurde der Aufstellungsbeschluss sowie die Billigung des Vorentwurfs und Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Auf der Haide“ mit jeweils einstimmigem Ergebnis verabschiedet. Anlass der Änderung war die Ansiedlung des RASTAL-Einkaufszentrums und die damit verbundene Feststellung der sogenannten „Raumverträglichkeit“. Eine dieser Maßgaben beinhaltet, dass an den Altstandorten von Aldi und Lidl in der Rudolf-Diesel-Straße eine Nachnutzung mit innenstadtrelevanten Warengruppen verbindlich auszuschließen ist. Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes wird eine Einschränkung des Einzelhandels innerhalb des Bebauungsplanes vorgenommen und die entsprechenden Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen umgesetzt. Dem Vorentwurf mit Planzeichnung, Begründung und textlichen Festsetzungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Auf der Haide“ wurde in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das frühzeitige Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Zum Ende des Jahres 2022 enden die bestehenden Gas- und Stromlieferverträge für die Abnahmestellen der städtischen Liegenschaften inkl. der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH. Somit ist der kommunale Gas- und Strombedarf für die Jahre 2023-2025 neu auszuschreiben, wobei eine gemeinsame Ausschreibung wie in den vergangenen Jahren über den Landesbetrieb Liegenschaften und Baubetreuung (LBB) nicht mehr möglich ist. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg, bietet nun Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Erdgas- und Stromlieferung für eine feste Laufzeit von 3 Jahren an. Für die Teilnahme an der Ausschreibung für die Erdgaslieferung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen die Kosten 250 Euro je Teilnehmer sowie 25 Euro pro Abnahmestelle, d. h. bei 12 Abnahmestellen 300,-- Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Teilnahme an der Ausschreibung für die Stromlieferung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen die Kosten 17,50 Euro pro Abnahmestelle, d. h. bei 74 Abnahmestellen ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.295 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Beauftragung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH für die Ausschreibung der Erdgas- und Stromlieferung zum 01.01.2023 und verpflichtet sich, die Bündelausschreibungen verbindlich anzuerkennen. Für die Erdgaslieferung soll für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas ausgeschrieben werden. Die Stromlieferung ist für alle Abnahmestellen zu 100% aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem Händlermodell, auszuschreiben.
Zu den Verbrauchskosten: Der durchschnittliche Erdgas-Jahresverbrauch für die Abnahmestellen der stadteigenen Liegenschaften betrug in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 986.693 kWh und kostete rund 42.900 Euro brutto. Bezogen auf diesen Durchschnittsverbrauch wären die geschätzten Mehrkosten für Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas künftig auf ca. 4.000 Euro/jährlich (netto) zu beziffern. Im gleichen Zeitraum belief sich der Stromverbrauch für 72/74 Abnahmestellen auf 421.157 kWh und kostete 102.400 Euro brutto, inkl. aller Entgelte. Hier sind künftig geschätzte Mehrkosten, bezogen auf die beschlossene Stromqualität*, in Höhe von ca. 2.100 Euro/jährlich (netto) zu erwarten. (*Ökostrom mit 33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem Händlermodell)
Zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossen die Mitglieder des Stadtrates die Wahl von Vermessungsdirektorin Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim zur Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss. Damit tritt sie die Nachfolge von Obervermessungsrat Christian Paulik an.
Im Anschluss sprachen sich die Mitglieder des Stadtrates einstimmig dafür aus, an dem Zuwendungsverfahren im Programm „Zukunftsfähige Innenstadt und Zentren“ teilzunehmen und einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme zu stellen. Der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von rund 153.666,00 Euro wird in den Jahren 2022 bis 2025 im Haushaltsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen bereitgestellt. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Die Haushaltsmittel in 2022 müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Ob hierzu der Beschluss eines Nachtragshaushalts erforderlich ist, wird mit der Kreisverwaltung derzeit geklärt.
Für den Stadtrat ist es wichtig, mit Hilfe des Programms Impulse zur Revitalisierung der Innenstadt zu setzen. Insbesondere müssen Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende hierbei Unterstützung finden. Dabei ist der zeitliche Programmablauf gleichzeitig auch der zeitliche Rahmen für das Projekt. Sollte sich herausstellen, dass selbständig tragbare Strukturen nicht aufgebaut werden können, wird die Stadt Höhr-Grenzhausen nicht dauerhaft als „Ausfall-Finanzierer“ zur Verfügung stehen.
Zu TOP 8 berichtete die Leiterin der Stadtbücherei Höhr-Grenzhausen, Frau Susanne Göhler-Brockmann, über die Tätigkeiten und die Herausforderungen in der Bücherei in der Corona-Pandemie. Über einen Online-Katalog konnten während der letzten Monate die gewünschten Bücher, Zeitschriften oder Hörbücher ausgewählt und per Mail oder telefonisch bestellt werden. Zu feststehenden Zeiten waren die Medien dann kontaktlos abzuholen. So mussten die Leser nicht auf ihre Bücher verzichten. Das Angebot der Onleihe Rheinland-Pfalz für die Entleihe von digitalen Medien ermöglichte weiterhin den Zugang zu digitaler Lektüre. Mittlerweile können die Leser ihre Bücherei unter Beachtung der 2G-Regelung in Verbindung mit einem strengen Hygienekonzept wieder aufsuchen und nutzen. Aktuelle Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. von 9 bis12.30 Uhr, Mo. u. Fr. von 15 bis 18 Uhr sowie Mi. von 15 bis 19 Uhr. Außerdem an jedem ersten Samstag im Monat von 9.30-12.30 Uhr
Vor dem Hintergrund der letzten Sprengung eines Geldautomaten, der Reduzierung der Hemmschwelle zu brutalen Raubüberfällen und der ausdruckstarken Online-Petition der Bürgerinnen und Bürger, die sehr deutlich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zum Ausdruck bringt, soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Überprüfung der Polizeiorganisation vorzunehmen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses hatten sich auf Antrag der FWG-Fraktion in ihrer Sitzung am 17.01.2022 bereits für die Beteiligung des Stadtrates an der entsprechenden Resolution der Verbandsgemeinde ausgesprochen. Darin wird die Landesregierung gebeten, die Polizeiwache Höhr-Grenzhausen in eine Polizeiinspektion umzuwandeln und aufzuwerten, um das Sicherheitsgefühl der Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern. Die Polizeistation soll wieder rund um die Uhr und 7 Tage pro Woche besetzt sein. Mit einstimmigem Ergebnis bestätigten die Mitglieder des Stadtrates die Beteiligung an der Resolution. Der Wortlaut der Resolution und weitere detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.
Nach der „Einwohnerfragestunde“ und den „Mitteilungen und Anfragen“ folgte der nichtöffentliche Teil der Sitzung. Hier wurde einer Vertragsangelegenheit einstimmig zugestimmt.