Wir weisen hiermit auf die Pflicht der Grundstückseigentümer in der Verbandsgemeinde hin, dafür zu sorgen, dass der Bewuchs vom eigenen Grundstück nicht auf öffentliche Straßen und Wege ragt.
Leider kommen viele Grundstückseigentümer in der VG ihrer Straßenreinigungspflicht, zu der auch der Rückschnitt der eigenen Bepflanzug und das Entfernen von Gras und Moos in den Straßen-/Regenrinnen zählt, kaum oder gar nicht nach. In der Folge sind viele Laternen und Verkehrsschilder mittlerweile derart zugewuchert, dass diese mit bloßem Auge kaum noch zu erkennen sind. Zudem sind Straßen- und Gehwege oftmals nur noch eingeschränkt passierbar.
Grünflächen, Hecken und Bäume reinigen die Luft, regulieren die Temperatur und bereichern unser Stadtbild. Wenn allerdings das Grün aus privaten Gärten zu sehr in den öffentlichen Raum wuchert, herrscht Handlungsbedarf.
Ab Montag, dem 05. August, verschickt das Ordnungsamt daher zunächst Aufforderungsschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer, um den Misstand binnen zwei Wochen zu beheben. Bitte prüfen Sie Ihre eigene Bepflanzung dementsprechend und nehmen Sie die nötigen Schritte vor.
Auszug aus dem § 27 LStrG Landesstraßengesetz (LStrG:
(5) Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf ihre Kosten zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde, in den Ortsdurchfahrten auch die Gemeinde, außer bei Gefahr im Verzug nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen und die Kosten durch Leistungsbescheid geltend machen.
Hinweis: Aufgrund der Straßenreinigungssatzungen der Stadt Höhr-Grenzhausen sowie der Ortsgemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege/Parkstreifen sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen. Durch den Bewuchs in der Rinne kann diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen und bei starkem Regen wird der Niederschlag nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet.