Viele Grundstückseigentümer verwenden sogenannte "Auffahrhilfen" um die Überfahrt an den Bordsteinen zu erleichtern und die Felgen zu schonen. Jedoch sind diese improvisierten Rampen weder ungefährlich noch zulässig.
Einige Konstruktionen werden sogar fest in der Straße verankert. Dadurch entstehen ernsthafte Risiken für die Verkehrssicherheit. PKWs und Motorräder können durch die Rampen ins Schleudern geraten. Auch unbefestigte Auffahrhilfen können durch Erschütterungen vorbeifahrender Fahrzeuge auf die Fahrbahn verschoben werden. Besonders gefährlich ist dies für Radfahrer, insbesondere Kinder, die bei einem Kontakt leicht stürzen könnten.
Auch für den Wasserabfluss sind die Rampen ein Problem: Häufig sammelt sich Laub und Unrat davor, was dazu führt, dass die Straßenrinnen blockiert werden und Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann. Es kam außerdem bereits vor, dass der Schneeräumdienst mit den Räumschildern an diesen Auffahrhilfen hängen geblieben ist.
Das Anbringen solcher Rampen kann daher nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, sondern im schlimmsten Fall auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden. Dies kann sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen für die Grundstückseigentümer nach sich ziehen (StGb § 315 b)– vor dieser möglichen Haftung möchten wir Sie unbedingt schützen.
Die Installation solcher Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum ist nach §32 der Straßenverkehrsordnung generell nicht zulässig:
Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oderGegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenndadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer fürsolche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat dieseunverzüglich zu beseitigen und bis dahin ausreichend kenntlich zumachen.
Wir bitten Sie daher, solche Auffahrhilfen eigenständig zu entfernen. Das Ordnungsamt wird die verbleibenden betroffenen Grundstückseigentümer in den kommenden Wochen direkt kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.