Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerreform ist auf der Zielgeraden, die neuen Grundsteuerbescheide werden Sie im Januar 2025 erreichen. Die Neubewertung der Grundstücke wirft bei Ihnen sicherlich viele Fragen auf. Mit diesen Informationen zur Grundsteuerreform möchten wir Sie möglichst transparent über die Problemstellungen im Bereich der Reform informieren.
In Folge des Grundsteuer-Reformgesetzes erfolgt bekanntermaßen ab dem 1. Januar 2025 eine Besteuerung von Grundbesitz anhand der Werte zum 1. Januar 2022 (= Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte). Für die Besteuerung des Grundbesitzes gelten in Rheinland-Pfalz die vom Bund beschlossenen Reformgesetze (sogenanntes „Bundesmodell“).
Das Bundesmodell beinhaltet das Problem der „Belastungsverschiebung“ zu Lasten von Wohngrundstücken.
Der Bundesgesetzgeber wollte mit dem Bundesmodell eine zeitgemäße und faire Bewertung der einzelnen Grundstücksarten vornehmen. Allerdings sollten die überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke („Wohngrundstücke“) begünstigt werden, weshalb der Bundesgesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine entsprechende Differenzierung im Bereich der Steuermesszahlen vornahm.
Nach den nunmehr bekanntgegebenen Berechnungen des Landes wird das Ziel des Bundesgesetzgebers nicht erreicht. Vielmehr führt das Bundesmodell bei fast 40 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz und insbesondere auch für unsere Stadt Höhr-Grenzhausen und den Ortsgemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst zu einer erheblichen Belastungsverschiebung zu Lasten von Wohngrundstücken.
Die neuen Bewertungsregeln sind Ursache der Belastungsverschiebung.
Durch die eintretende Änderung der Bewertungsregeln für überwiegend nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke („Geschäftsgrundstücke“) verlieren diese nach neuem Recht im Verhältnis zu Wohngrundstücken überproportional an Wert. Demzufolge werden Geschäftsgrundstücke in Rheinland-Pfalz künftig weniger als bislang zum Grundsteuer-Gesamtaufkommen beitragen. Nun sieht der Gesetzgeber allerdings eine sogenannte aufkommensneutrale Besteuerung
(ohne landesgesetzliche Änderungen) vor. „Aufkommensneutral“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Höhe der Steuereinnahmen unterm Strich unverändert bleiben soll. Tragen nun Geschäftsgrundstücke weniger dazu bei, müssen die Wohngrundstücke mehr beitragen, damit das Steueraufkommen gleichbleibt.
Wir als Stadt und Ortsgemeinden sind seitens der Kommunalaufsicht angewiesen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, d. h. die Einnahmen müssen so geplant werden, dass diese die Ausgaben decken. Dementsprechend muss die Grundsteuer B als eine der Haupteinnahmequellen so geplant werden, dass die Finanzmittel zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben ausreichen.
Die Stadt Höhr-Grenzhausen sowie die Ortsgemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst haben sich – zugunsten der Bürger und Bürgerinnen – gegen eine Erhöhung der Hebesätze entschieden. Dennoch werden Bürgerinnen und Bürger einen Grundsteuerbescheid erhalten, aus dem eine Erhöhung der Grundsteuer ersichtlich sein wird. Durch die Beibehaltung der Hebesätze wird es bei unseren Kommunen zu Einnahmeausfällen von rund 335.000 € kommen, auch wenn Sie im Einzelfall eine höhere Grundsteuer bezahlen müssen.
Wie geht es weiter?
Die ausgewiesene Grundsteuer ist an die zuständige Gemeinde und nicht an das Finanzamt zu zahlen. Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
- Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten der Verbandsgemeindeverwaltung.
- Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, wenden Sie sich bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Lagefinanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden
Von den „Machern“ der Grundsteuerreform wurde zu Beginn die Aufwandsneutralität propagiert. Diese ist jedoch nur zu erreichen, wenn die Kommunen ihre Hebesätze anpassen (heißt in den meisten Fällen: anheben). Dadurch, dass das Land Rheinland-Pfalz uns im Jahr 2023 zu einer Anpassung der Hebesätze an die sogenannten Nivellierungssätze gedrängt hatte, hat sich die Grundsteuer in der Folge schon einmal erhöht. Eine weitere Erhöhung möchten wir, wie oben ausgeführt, vermeiden. Daher werden wir die Hebesätze aktuell nicht erneut verändern, auch wenn wir dadurch die geforderte Aufkommensneutralität nicht erreichen.
Wolfgang Letschert Stephan Schnelle Björn Hümmerich Kevin Heibel
Stadtbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister
Höhr-Grenzhausen Hillscheid Hilgert Kammerforst