Das Forstrevier Kannenbäckerland (Höhr-Grenzhausen, Hilgert, Hillscheid, Kammerforst) bietet auch in diesem Winter 2025/2026 Brennholz an. Es wird jedoch ab diesem Jahr zu notwendigen Änderungen hinsichtlich des Bestellvorgangs und der Abrechnungsart kommen.
1: Bestellvorgang:
Die Bestellung des Brennholzes erfolgt ausschließlich über ein Online-Bestellverfahren. Folgen Sie hierzu dem Link am Ende der Seite.
2: Änderung des Bestell- bzw. Abrechnungsmaß von Raummeter in Festmeter:
Es hat in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheiten bei der Menge des zugeteilten Holzes gegeben. In einigen Fällen wurde die Vermutung geäußert, dass weniger Holz geliefert wurde, als in der Rechnung ausgewiesen. Der Grund hierfür lag in den meisten Fällen an den unterschiedlichen Aufarbeitungsqualitäten und an den angewendeten Umrechnungsfaktoren.

Ein Raummeter Holz besteht aus 1 Meter langen Holzscheiten, die in einem Raummaß von 1,0 x 1,0 x 1,0 Meter aufgesetzt sind. Dies entspricht circa 0,7 Festmeter. Werden dieselben Scheite auf ein kleineres Maß geschnitten (z.B. 33 cm) und anschließend in das gleiche Raummaß aufgesetzt, so wird die Stapelhöhe geringer, da die Hohlräume zwischen den Scheiten automatisch kleiner werden. Des Weiteren gilt das Maß für frisches Holz. Wenn Holz trocknet wird das Volumen geringer. Auch hier sinkt dann die Stapelhöhe mit der Zeit um fast 10%.
Um dieses Problem zu lösen, wird an den Weg gerücktes Holz in Zukunft in Festmeter (fm) angeboten und abgerechnet werden. Somit ist das Holz vor Ort vom Kunden direkt über die Länge und den Durchmesser der bereitgestellten Stämme messbar. Eine Preiserhöhung für Brennholz erfolgt aufgrund dieses anderen Abrechnungsmaßes ausdrücklich nicht. Vorher 1 Raummeter (ca. 0,7 Festmeter) Buche 51,10€ - jetzt 1 Festmeter Buche 73,-€ (Berechnung: 51,10€ rm : 0,7 = 73,-€ fm).

Eine Änderung des Abrechnungsmaßes bei Holz, welches im Schlag aufgearbeitet wird (ungerücktes Holz) wird es nicht geben. Abrechnungsmaß und Preis erfolgt hier weiterhin in Raummeter.
Alle weiteren Konditionen hinsichtlich der Bestellung bzw. Lieferung des Brennholzes bleiben unverändert.
- Eine Zuteilung im haushaltsüblichen Rahmen wird sichergestellt. Größere Bestellmengen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit zugeteilt werden.
- Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die meisten Kunden Buchenholz bestellen. Die Einschlagsmenge an Buchenbrennholz ist jedoch oftmals geringer als die Bestellmenge. Es ist daher zu beachten, dass die Bereitstellung der bestellten Holzart nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Wir kommen diesem Wunsch nach Möglichkeit nach, eine Garantie kann allerdings nicht gegeben werden und ist daher auch kein Grund für eine Beanstandung.
- Der Aufarbeitungszeitraum für den privaten Bedarf ist auf den Zeitraum beginnend mit der Zuteilung ab Anfang Januar bis 31. Mai 2026 befristet. Sollte sich durch Witterungseinflüsse die Bereitstellung des Holzes verzögern, so verschiebt sich auch die Aufarbeitungsfrist. Den Kunden wird eine ausreichende Aufarbeitungszeit eingeräumt.
- Bestellungen werden ausschließlich über den oben beschriebenen Weg entgegengenommen. Letzter Termin hierfür ist der 30. November 2025.
- Ein Sachkundenachweis für den Umgang mit der Motorsäge ist erforderlich. Dieser kann im Forstrevier Kannenbäckerland im Rahmen eines eintägigen Lehrganges erworben werden. Der Lehrgang findet am 17.01.2026 statt. Die Anmeldung hierfür kann ebenfalls bereits erfolgen. Die Kosten hierfür betragen 90,- € incl. MwSt.
Detlev Nauen; Forstrevier Kannenbäckerland
