Schädlinge auf vier Pfoten


In den vergangenen Wochen wurde das Ordnungsamt vermehrt über Sichtungen von Ratten informiert. Dies betrifft sowohl die Stadt, als auch die Ortsgemeinden. Auch wenn sich Ratten als Kulturfolger zwangsläufig in von Menschen besiedelten Gebieten niederlassen, wollen wir hier frühzeitig gegenlenken.

Was bedeutet das für uns?

  • Die Mitarbeiter unserer Verbandsgemeindewerke legen schon immer Rattenköder in den Schächten der Kanalisation aus. Diese Maßnahmen werden nun intensiviert. Von den Ködern geht aufgrund der Platzierung keine Gefahr für Haustiere wie Katzen oder Hunde aus.
  • im Zuge der allgemeinen Arbeit am Stadtbild sind die Mitarbeiter des Bauhofes dazu angehalten, die kommunalen Grundstücke (wo möglich) von dichtem Gestrüpp zu befreien, um den Ratten damit weniger Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

  • Frühzeitige Anzeichen erkennen: Es ist wichtig, aufmerksam auf Anzeichen eines möglichen Rattenbefalls zu achten. Dazu gehören Kotspuren, Nagespuren, Geräusche in den Wänden oder unter dem Boden sowie ein unangenehmer, stechender Geruch.
  • Nahrungsquellen entfernen: Ratten suchen aktiv nach Nahrungsquellen. Alle Lebensmittel, insbesondere solche in Gartenhütten- oder lauben, sollten daher in fest verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Auch bei der Entsorgung ist Achtsamkeit geboten: Selbst geringste Nahrungreste (nicht gesäuberte Joghurtbecher, Fleischreste etc.) die in gelben Säcken entsorgt werden sowie Katzen- oder Vogelfutter sind eine willkommene Nahrungsquelle. Fallobst im Garten sollte ebenfalls regelmäßig entfernt werden.
  • Zugangspunkte versperren: Ratten sind geschickt darin, kleine Öffnungen zu nutzen, um in Gebäude einzudringen. Alle potenziellen Zugangspunkte wie Löcher in Wänden, Risse in Fundamenten oder Spalten um Rohre sollten verschlossen werden. Besonders wichtig ist es, Gitter vor Lüftungsschächten und Abflüssen anzubringen, um das Eindringen der Tiere zu verhindern. Besonders in der Toilette oder im Abfluss heruntergespülte Lebensmittel bergen eine besondere Gefahr: Ratten ist es aufgrund ihrer Sinne ein Leichtes, diese bis zu ihrer Quelle (also ggf. Haus oder Wohnung) zurückzuverfolgen.

Hinweis: Entgegen anderslautenden Annahmen sind bei einem mutmaßlichen Rattenbefall nicht etwa Verwaltung oder Behörden, sondern die Grundstückseigentümer in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und ggf. einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu engagieren.